Unbemerkt von allen Besuchern und Benutzern der Internetdomain www.thiede.de wurde in den letzten Monaten ein Prozess vor dem Landgericht Hamburg geführt, dessen Ausgang für den Arbeitskreis Thiede e.V. als Inhaber der Domain völlig ungewiss war.
Zur Vorgeschichte: Etwa im Jahr 2002 erwarb Björn Westphal die Domain www.thiede.de. Seine Idee war bereits damals, diese Domain für die Ortschaft Thiede, also für seine Bewohner, Geschäftsleute, Vereine und Institutionen zur Verfügung zu stellen. Die Idee war gut und es begann auch sehr vielversprechend.
Bereits im Jahr 2004 hatte ein Herr mit dem Nachnamen „Thiede“ immer wieder versucht, Björn Westphal dazu zu bewegen, die Domain www.thiede.de an ihn abzutreten. Wiederholt versuchte er u.a. in Briefen und Telefonaten mit der Androhung eines Gerichtsverfahrens Druck auf Herrn Westphal auszuüben. Herr Westphal blieb im Interesse des Ortes standhaft. Letztendlich blieb es seinerzeit dann bei den Androhungen. Danach schliefen die Bemühungen des Herrn Thiede zunächst ein. Während dieser Zeit wandte sich Björn Westphal an den Arbeitskreis Thiede mit der Bitte, die Domain zu übernehmen. Der Arbeitskreis stimmte dem zu. Dies war eigentlich auch ein logischer Schritt und - wie sich später zeigte - war es ebenfalls eine wichtige Schlüsselentscheidung.
Im Jahr 2005 war es dann ruhig um die Domain. Der Betrieb lief ohne Probleme und thiede.de entwickelte sich zu einer interessanten Drehscheibe.
Im Jahr 2006 erhielt der Arbeitskreis dann ebenfalls erste Nachrichten von Herrn Thiede. Ähnlich wie damals wollte Herr Thiede erneut mit Klageandrohungen in schriftlicher und telefonischer Form die Domain für sich beanspruchen. Dem konnte der Arbeitskreis im Interesse der Ortschaft natürlich auch nicht nachgeben. Schließlich sollte thiede.de für Thiede erhalten bleiben.
Es verging einige Zeit, aber dann wurde es ernst. Herr Thiede hatte tatsächlich Klage beim Landgericht gegen den Arbeitskreis Thiede als Inhaber der Domain eingereicht. Mit Unterstützung des ortsansässigen Rechtsanwaltes Uwe Rhein wurden nun die Situation, die Erfolgsaussichten und die Vorgehensweise besprochen. Eigentlich sah es für den Arbeitskreis bzw. für den Erhalt der Domain für Thiede gar nicht so gut aus. Im allgemeinen wurde in ähnlichen Fällen meistens für den Namensträger bzw. das Namensrecht (§12 BGB) entschieden. Dann kam der Tag der Urteilsverkündung und wir waren alle positiv überrascht. Das Landgericht hatte zugunsten des Arbeitskreises entschieden. Da auch der Arbeitskreis „Thiede“ in seinem Vereinsnamen den Namen „Thiede“ trägt, ebenfalls wie Herr „Thiede“, sind demnach zunächst beide gleichberechtigt. Da der Arbeitskreis aber bereits Domaininhaber war, gilt hier das Prinzip „Wer zuerst kommt ...“.
Das Urteil ist nun rechtskräftig und damit bleibt die Internetdomain www.thiede.de bei uns in Thiede. Weiterhin viel Spaß damit.